Effektivere Kontrolle über Verurteilte in Polen


Das polnische Parlament hat eine Gesetzesänderung beschlossen, welche das Ziel verfolgt, die Zahl der Verurteilten in Polen, die sich vor dem Gefängnis drücken, zu reduzieren. Dieses Ziel soll dadurch erreicht werden, dass den Verteidigern die wiederholte Vorlage von Anträgen auf Strafaufschub verwehrt wird. Werden künftig solche Anträge gestellt, so wird die Vorlage den Strafvollzug nicht außer Kraft setzen. Mit der Gesetzesänderung wird sich jetzt die obere Kammer des polnischen Parlaments befassen.

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