Zugreisen und Autobahngebühren in Polen


In Polen trat die Verordnung (EG) Nr. 1371/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2007 über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr in Kraft, leider nur zum Teil, wie es aus der Verordnung des Ministers der Infrastruktur vom 25.05.2011 folgt. Aus der zweiten Verordnung folgt, dass einige Regelungen der ersten Verordnung bis zum 03.12.2014 keine Anwendung in Polen finden. Das bedeutet für die Reisenden, welche in Polen mit den Regionalzügen unterwegs sind, dass sie bei Verspätungen keine Fahrpreiserstattung nach der zuerst genannten Verordnung fordern können. Reisende, die mit den polnischen Expresszügen reisen, können dagegen bei Verspätungen zwischen 60 und 119 Minuten 25% des Fahrpreises zurückfordern. Auch traten die Vorschriften über die Änderung des Gesetzes über die öffentlichen Straßen in Kraft, welche die e-Maut in Polen einführten. Hervorzuheben sei, dass die Autofahrer, welche in Polen unterwegs sind, ohne die Gebühr entrichtet zu haben, mit einer Geldstrafe von 3.000 PLN zu rechnen haben. 

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