Vorerst kein Gesetz über die juristischen Staatsprüfungen in Polen


Es steht fest, dass das Gesetz über die juristischen Staatsprüfungen, welches den Hochschulabsolventen juristischer Fachrichtungen das Recht einräumen sollte, ihre Mandanten in der ersten Instanz an bestimmten Gerichten zu vertreten, vor den Wahlen nicht beschlossen wird. Der Entwurf, der bereits vor über 2 Jahre vorgelegt wurde, ist sehr kontrovers und findet genauso viele Anhänger wie Gegner. Durch ihn sollte der Rechtsberatungsmarkt revolutioniert werden. Der Vorsitzende der Rechtsberatungsvereinigung kündigte bereits an, den Entwurf nach den Wahlen in Polen erneut vorzulegen.

Kanzlei für polnisches Recht * http://www.polnisches-recht.eu
*Rechtsberatung*Gutachten*Unternehmensbetreuung*Übersetzungen*Ratgeber*Musterverträge *Infoportal*ebooks*Rechtsprechungsreport*Wirtschaftsberatung*Rechtschronik*Wörterbuch