Alkoholverabreichung und Verlust der elterlichen Sorge


Das polnische Justizministerium erwog die Einführung von neuen Vorschriften, welche die Strafbarkeit des Verkaufs von Alkohol an Kinder regeln würden und kam zu dem Entschluss, dass eine Gesetzesänderung nicht notwendig sei, weil die Vorschrift des Art. 208 des polnischen Strafgesetzbuches in diesem Bereich ausreichend ist. Gemäß dieser Vorschrift wird derjenige bestraft, der einen Minderjährigen zum Trinker macht, indem er ihm Alkohol verabreicht, ihm den Konsum erleichtert oder ihn zum Trinken überredet. Das Justizministerium befürwortet jedoch eine einheitliche Rechtsprechungslinie in diesem Bereich. Nach Ansicht des Ministeriums sollte das Gericht stets erwägen, in Fällen des Art. 208 des polnischen Strafgesetzbuches das Familiengericht einzuschalten, damit dieses zum Wohl der Kinders den Verlust der elterlichen Sorge in konkreten Fall erwägen kann.

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