Hausarrest in Polen


Eine Änderung der polnischen Strafprozessordnung sieht ein Gesetz vor, welches kürzlich die polnische Regierung angenommen hat. Die Änderung soll noch vor den diesjährigen Parlamentswahlen beschlossen werden. Kommt es tatsächlich dazu, wird der Hausarrest auch einigen Untersuchungshäftlingen zugänglich sein. Diese Regelung könnte zusätzlich für die Entlastung der überfüllten Gefängnisse in Polen sorgen. Die Untersuchungshäftlinge könnten dann in bestimmten, gesetzlich vorgesehenen Fällen, so wie bisher die Verurteilten, elektronisch zu Hause überwacht werden, wo sie das Ende des laufenden Verfahrens abwarten würden.

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