Mehr Ausländer dürfen in Polen genehmigungsfrei arbeiten


Seit gestern gelten in Polen neue Regeln, welche die Ausübung einer Arbeitstätigkeit durch die Ausländer für eine Dauer von bis zu 6 Monaten einfacher gestalten. Diese Regelung betrifft nur einen bestimmten Arbeitnehmerkreis. Dazu zählen insbesondere Künstler, welche eine vorübergehende Tätigkeit, bis zu 6 Monaten im Jahr, ausüben wollen. Wie es aus der neuen Verordnung des Ministers für Arbeit und Sozialpolitik folgt, können diese Arbeitnehmer genehmigungsfrei arbeiten, sofern mit ihnen ein schriftlicher Arbeitsvertrag unterzeichnet wurde. Die bisherigen Vorschriften, welche die Ausübung einer Arbeitstätigkeit durch die Ausländer in Polen regelten, bleiben in Kraft. So können etwa Ausländer, die im Besitz einer Aufenthaltskarte sind, unverändert in Polen genehmigungsfrei arbeiten.

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