Geldstrafen bei Untätigkeit eines Verwaltungsorganes


Gestern trat das Gesetz vom 25.03.2011 über die Änderung des Rechts des Verwaltungsgerichtsverfahrens sowie des Gesetzes über die Änderung der Verwaltungsprozessordnung sowie des Verwaltungsgerichtsprozessrechts in Kraft. Das Gesetz stellt klar, dass bei der Berücksichtigung einer Klage wegen Untätigkeit des Verwaltungsorgans das Gericht diesem untätigen Organ eine Geldstrafe in Höhe von maximal 10 monatlichen Durchschnittseinkommen auferlegen kann. Es bleibt abzuwarten, ob sich diese Änderung auf die Arbeitsqualität der polnischen Verwaltungsorgane auswirkt und sie dazu bewegt, den gesetzlichen Vorgaben entsprechend tätig zu werden.

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