Taubenzüchter vs. Flughafen


Polnische Taubenzüchter aus Schlesien wurden aufgefordert, ihre Tauben nicht länger in der Nähe des Flughafens zu züchten. Gemäß den Vorschriften des Flugrechts geht es um alle Züchtungen im Umkreis von 5 KM ab Flughafengrenze. Das im Jahr 2002 novellierte Flugrecht verbietet jegliche Vogelzüchtungen, welche eine Gefahr für den Flugverkehr darstellen können. Es geht darum, auch nur die minimalsten Gefahren zu eliminieren. Der Züchterverband hatte eingewendet, dass Tauben keinerlei Gefahr für den Flugverkehr darstellen und sie folglich nicht zur Zuchtaufgabe gezwungen werden dürfen. Das Gesetz sieht jedoch keine Ausnahmen vom Verbot ab, so dass Verhandlungen in dieser Hinsicht ausscheiden. Das hatte dem Verband die Polizei übermittelt und erwartet, dass der Aufforderung Folge geleistet wird. Für Verstöße gegen das Flugrecht droht den Züchtern eine Geldstrafe in Höhe von 5.000 PLN.

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