Kleiner Trost für die Eltern tot geborener Kinder


Der polnische Präsident unterzeichnete diese Woche das Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Friedhöfe, welches ein Begräbnis von Kindern zulässt, die tot geboren wurden. Das Änderungsgesetz schafft bürokratische Hürden ab, mit denen bis jetzt die Eltern, welche ein Begräbnis vorbereiteten, zu kämpfen hatten.
Derzeit wird noch ein Totenschein nur bei Vorlage einer Geburtsurkunde ausgestellt und ohne diesen ist es kaum möglich, ein Begräbnis durchzuführen. Dies folgt aus einer Regelung des Gesetzes über die Friedhöfe in seiner noch geltenden Fassung, gemäß welcher die Vorlage eines Totenscheins bei der Friedhofsverwaltung erforderlich ist, um ein Begräbnis durchführen zu lassen.

Kanzlei für polnisches Recht * http://www.polnisches-recht.eu
*Rechtsberatung*Gutachten*Unternehmensbetreuung*Übersetzungen*Ratgeber*Musterverträge *Infoportal*ebooks*Rechtsprechungsreport*Wirtschaftsberatung*Rechtschronik*Wörterbuch