Die Weinherstellung nach neuen Vorschriften


Vor 4 Tagen trat das neue Gesetz vom 12.05.2011 über die Herstellung und die Abfüllung von Weinerzeugnissen, über den Handel mit diesen Erzeugnissen sowie die Organisation des Weinmarktes ihren  in Kraft. Das Gesetz ersetzt das Gesetz vom 22.01.2004, welches diesen Bereich regelte. Das neue Gesetz passt die polnischen Vorschriften an die EU-Vorgaben an. In erster Linie geht es um eine Änderung der Klassifizierung von Gärungserzeugnissen sowie Erleichterungen bei der Eintragung in das Register der Weinunternehmer von Weinproduzenten, welche im Bereich der Herstellung von Frucht- oder Honigweinen in geringen Mengen tätig sind und die für die Herstellung erforderlichen Komponenten innerhalb des eigenen Landguts erzielen. Solchen Weinproduzenten soll das neue Gesetz dabei helfen, ihre Erzeugnisse in Kleinmengen auf dem eigenen Landgut zum Verkauf anzubieten. 

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