Vorschriften über den legalen Schwangerschaftsabbruch werden nicht angewendet


Nach dem Urteil des EGMR im Fall Alicja Tysiac wurde in Polen eine Regelung beschlossen, welche es den schwangeren Frauen ermöglicht, Widerspruch gegen die negative Schwangerschaftsabbruchsentscheidung des Arztes einzulegen. Zwar existiert somit formell eine Möglichkeit des Widerspruchs, doch nach inzwischen zwei Jahren der Geltungsdauer dieser Vorschrift gab es bis heute keinen einzigen Fall, in dem sie in der Praxis zur Anwendung käme. Experten sprechen daher von „unrealistischen Prozeduren“, welche keine wirkliche Verbesserung der Situation der schwangeren Frauen mit sich brachten. 

Zwar erlaubt die polnische Regelung einen legalen Schwangerschaftsabbruch aus gesundheitlichen Gründen, doch bleiben diese Vorschriften in der Praxis unanwendbar, weil sich die polnischen Ärzte unter Berufung auf moralische Gründe überwiegend  weigern, solche Schwangerschaftsabbrüche aus den genannten Gründen vorzunehmen. Nach der Entscheidung des EGMR sollte hier die Möglichkeit einer Widerspruchseinlegung Abhilfe schaffen, es stellt sich jedoch heraus, dass die geregelten Widerspruchsprozeduren als unrealistisch empfunden werden und daher in der Praxis unanwendbar bleiben.

Der Regelung nach entscheidet über den Widerspruch eine zu diesem Zweck einberufene Kommission. Diese hat einen Monat Zeit, um eine Entscheidung zu treffen. Die Experten messen dieser langen Frist als Abschreckwirkung zu, was die fehlenden Widersprüche seit dem Inkrafttreten der Regelung auch erklären würde.  Desweiteren ist eine Anhörung der betroffenen Frau durch die Kommission zwar möglich, aber nicht zwingend vorausgesetzt. Die Frauen fürchten daher, nicht wirklich verstanden zu werden, wenn sie ihren Standpunkt nicht selbst darlegen dürfen. Es kommt hinzu, dass Frauen, denen Recht gegeben wird, alleine auf sich gestellt sind: es wird lediglich darüber entschieden, dass der Widerspruch begründet ist, die Frau wird jedoch sich erneut einen Arzt suchen müssen, welcher bereit ist, den Schwangerschaftsabbruch vorzunehmen.

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