Höhere Strafen für Straftaten gegen die Umwelt


Vor 6 Tagen, am 10. Juni 2011, ist das Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches in Kraft getreten, welches höhere Strafen bei Straftaten gegen die Umwelt vorsieht. Wenn noch vor der Änderung der Täter erst dann bestraft werden konnte, wenn die Verunreinigung eine große Gruppe von Personen, Tieren oder Pflanzen betraf, so reicht heute für eine Bestrafung aus, wenn eine Gefahr für das Leben oder die Gesundheit auch nur einer Person gegeben ist. In solch einem Fall droht eine Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren. Ebenso wird bestraft, wer eine Gefahr verursacht, welche eine schwere Verunreinigung der Luft, des Bodens oder der Gewässer nach sich zieht. Man erhofft sich von der Änderung, dass dadurch die Abschreckwirkung größer und der Umweltschutz wirksamer wird.

Kanzlei für polnisches Recht * http://www.polnisches-recht.eu
*Rechtsberatung*Gutachten*Unternehmensbetreuung*Übersetzungen*Ratgeber*Musterverträge *Infoportal*ebooks*Rechtsprechungsreport*Wirtschaftsberatung*Rechtschronik*Wörterbuch