Stalking ab heute in Polen mit Gefängnisstrafe bedroht


Heute, am 6. Mai 2011, tritt eine Änderung des polnischen Strafgesetzbuches in Kraft, welche Stalking, also ein beharrliches Verfolgen oder Belästigen einer Person, unter Strafe stellt. Der Vorschrift nach, Art. 190a des polnischen Strafgesetzbuches, kann Stalking mit einer Gefängnisstrafe von bis zu 3 Jahren bestraft werden. Bestraft wird, wer eine andere Person oder eine ihr nahestehende Person beharrlich belästigt und dadurch in dieser Person ein durch die Umstände begründetes Gefühl der Bedrohung hervorruft oder wesentlich ihre Privatsphäre verletzt.

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