Der Handel mit Produktfälschungen stellte keine Hehlerei dar


Eine Frau verkaufte in Polen gefälschte Markenprodukte und wurde aus diesem Grund insbesondere wegen Hehlerei verurteilt. Der Fall landete schließlich vor dem Obersten Gerichtshof, welcher sich der Entscheidung der unteren Instanz nicht anschloss und feststellte, dass die entsprechende Vorschrift, welche die Hehlerei regelt, zu weit ausgelegt wurde. Die untere Instanz nahm an, dass die Produktfälschungen, welche die Frau später weiterveräußerte, im Wege einer strafbaren Handlung erworben wurden, was dafür sprechen würde, die Voraussetzungen einer Hehlerei als erfüllt anzusehen. Der Oberste Gerichtshof führte aus, dass die Vorschrift über die Hehlerei nicht weit ausgelegt werden darf und unter einer „strafbaren Handlung“ im Sinne dieser Vorschrift nicht auch eine rechtswidrige Herstellung von Produkten zu verstehen ist.  

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