Die Rundungsgrundsätze bei Steuerberechnung geändert


Die polnische Regierung nahm die Vorgaben des Gesetzesentwurfs zur Änderung des Steuergesetzes sowie zur Änderung des Gesetzes über die Einkommenssteuer natürlicher Personen an. Der Entwurf ändert die Grundsätze des Rundens bei der Berechnung der Verdienststeuer einiger Umsätze aus Geldeinlagen. Derzeit werden die Steuergrundlage sowie die Steuer selbst noch bis auf 1 PLN gerundet. Der Entwurf sieht vor, dass die berechnete Steuer auf einen Groschen gerundet werden soll. Durch diese Umstellung verspricht sich der Fiskus, jährlich ca. 380.000.000 PLN mehr einzunehmen.
 
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