Über 400 Interventionen des Amtes für Verbraucher- und Wettbewerbsschutz im Jahr 2010


Das polnische Amt für Verbraucher- und Wettbewerbsschutz hatte im Jahr 2010 über 400 interveniert und Geldstrafen in Höhe von über 347.000.000 PLN auferlegt. Zu den wichtigsten Instrumenten des Amtes gehört das Anti-Monopol-Verfahren. Im Jahr 2010 hatte das Amt 507 Aufklärungsverfahren sowie 143 Anti-Monopol-Verfahren durchgeführt, von denen 103 den Missbrauch einer dominierenden Position durch die Unternehmer und 40 unzulässige Vereinbarungen betrafen. Im Jahr 2010 wurden außerdem 96 Entscheidungen im Bereich von wettbewerbsbeschränkenden Praktiken gefällt. Das Amt wird auch dann tätig, wenn es um die Kontrolle der Konzentration geht, um Situationen vorzubeugen, bei denen es zur Entstehung eines den Markt dominierenden Subjektes kommt. In diesem Bereich hatte das Amt im Jahr 2010 222 Fälle überprüft, ein Konzentrationsverbot wurde jedoch nicht ausgesprochen. Das Amt hatte im letzten Jahr ferner 272 Verfahren durchgeführt, bei denen es um kollektive Verbraucherinteressen ging und dabei in 160 Fällen eine Verletzung dieser Interessen festgestellt. Nach Überprüfung zahlreicher AGBs hat das Amt desweiteren in 88 Fällen unzulässige Klauseln festgestellt und die Unternehmer zu ihrer Änderung bewegt.

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