Für den polnischen Fiskus ist Leichentransport = Personenbeförderung


Eine Abgeordnete wies den polnischen Finanzminister in ihrer Interpellation darauf hin, dass der Leichentransport durch die polnischen Finanzbehörden zu der Kategorie der Personenbeförderung gezählt wird. Für diese Tätigkeit wird eine Mehrwertsteuer in Höhe von 8 % erhoben. Der Leichentransport gehört zu einen der wichtigsten Tätigkeitbereiche der Bestattungsinstitute und sollte auch steuerrechtlich der Kategorie der Dienste der Bestattungsinstitute hinzugerechnet werden, so die Abgeordnete. Das Finanzministerium will sich mit der Zuordnung der Leichentransporte erneut befassen, wies jedoch gleichzeitig daraufhin, dass es keine steuerrechtlichen Auswirkungen haben wird, da in beiden Fällen – sowohl wenn diese Transporte der Kategorie der Personenbeförderung wie auch der Dienste der Bestattungsinstitute hinzugerechnet werden – eine Mehrwertsteuer in Höhe von 8 % erhoben wird.

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