Die Willkür der polnischen Bahn dauert an


Ab dem 01.07.2011 sollte eigentlich in Polen eine für die Verbraucher vorteilhafte Verordnung in Kraft treten, welche die Frage des Schadensersatzes bei Zugverspätung und bei Gepäckverlust regelt. Das Ministerium für die Infrastruktur hat jedoch den Zeitpunkt, ab dem diese Verordnung gelten sollte, auf den 03.12.2014 gesetzt. Desweiteren wird diese Verordnung nicht bei Regional- und Vorstadtverbindungen gelten. Was unter dem ersten Begriff zu verstehen ist, hat der Gesetzgeber nicht näher erläutert. Das bedeutet, dass Reisende bei Verspätungen von über Stunden vorerst mit keiner warmen kostenlosen Mahlzeit und eventueller Notunterkunft bei Zugausfällen in Polen rechnen dürfen. 

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