Die Bürgerrechtsbeauftragte nimmt Autofahrer in Schutz


Die Bürgerrechtsbeauftragte spricht sich für eine Änderung der Vorschriften, welche eine dreifache Bestrafung widerrechtlich parkender Autofahrer vorsehen: die Autofahrer müssen derzeit eine zusätzliche Gebühr für das Fehlen eines Parkscheins entrichten, zusätzlich für den Strafzettel des Ordnungsamtes bezahlen und hinzu kommt noch die Gebühr für das Entfernen einer angebrachten Radkralle. Diese kumulative verwaltungsrechtliche und ordnungswidrigkeitsrechtliche Bestrafung will die Bürgerrechtsbeauftragte abschaffen und wandte sich mit einem entsprechenden Begehren an den Minister für Infrastruktur. Derzeit wird noch über mögliche Lösungswege diskutiert. 

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