Das neue polnische Internationale Privatrecht


Das neue polnische Internationale Privatrecht, welches am 15.04.2011 veröffentlicht wurde, ersetzt das bisherige Internationale Privatrecht vom 12.11.1965.
Im Unterschied zu den noch geltenden Vorschriften lässt das neue Gesetz eine Rechtswahl bei vermögensrechtlichen Verhältnissen zwischen den Ehegatten und bei einem von ihnen abgeschlossenen Ehevertrag zu.

Im Hinblick auf die Schuldverträge verweist das Gesetz auf die Verordnung (EG) vom 17.06.2008 über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht (Rom-I-VO).
Eine weitere Neuerung stellt die Regelung über das geistige Eigentum dar. Hier findet das Recht des Staates Anwendung, in dem von diesen Rechten Gebrauch gemacht wird. Eine neue Regelung sieht das Gesetz auch bei Annahme an Kindes Statt vor, wenn die gemeinsam Annehmenden Ehegatten sind, die unterschiedliche Staatsangehörigkeiten haben.    
Das neue polnische Internationale Privatrecht tritt am 16.05.2011 in Kraft (mit Ausnahme von Art. 63, welcher am 18.06.2011 in Kraft tritt).

Kanzlei für polnisches Recht * http://www.polnisches-recht.eu
*Rechtsberatung*Gutachten*Unternehmensbetreuung*Übersetzungen*Ratgeber*Musterverträge *Infoportal*ebooks*Rechtsprechungsreport*Wirtschaftsberatung*Rechtschronik*Wörterbuch