Das polnische Atom-Paket in Vorbereitung


Die Parlamentskommission, welche als eine Sonderkommission sich mit der sog. Atom-Paket der Regierung auseinandersetzen soll, hat sich mit den Regierungsvorschlägen beschäftigt und erste Änderungen vorgeschlagen. Diese gehen dahin, dass polnische Atomrecht zu novellieren und ein Gesetz über die Investitionen rund um den Bau einer Kernkraftwerkes zu beschließen.

Die Arbeiten an erforderlichen Änderungen erfolgen zügig, so ein Abgeordneter über die Tätigkeit der Sonderkommission. Die entsprechenden Änderungen sollen Juli dieses Jahres in Kraft treten. Eine Regierungsvertreterin bekräftigte dabei, dass es keine Stimmen gegen das Gesetz als solches gibt. Die Änderungsentwürfe zum Atomrecht sollen insbesondere die Sicherheitsstandards, eine Kontrolle der Lokalisation, der Bauentwürfe, des Baus, der Inbetriebnahme und des Betriebs sowie der Liquidation der Anlage regeln.

Den Plänen der polnischen Regierung nach, soll der erste Block des Atomkraftwerks Ende 2020 in Betrieb genommen werden. Bis Jahr 2030 sollen in Polen 2 Atomkraftwerke entstehen.   

Kanzlei für polnisches Recht * http://www.polnisches-recht.eu
*Rechtsberatung*Gutachten*Unternehmensbetreuung*Übersetzungen*Ratgeber*Musterverträge *Infoportal*ebooks*Rechtsprechungsreport*Wirtschaftsberatung*Rechtschronik*Wörterbuch