Polnisches Gesetzblatt in Papierform verschwindet 2012



Durch diese Entscheidung erhofft sich die polnische Regierung eine jährliche Kostenersparnis in Höhe von 12 Millionen PLN. Dieser Schritt ist auch mehr als nachvollziehbar, da für die meisten Rechtssuchenden das Gesetzblatt in elektronischer Form schon längst die Haupteinsichtsquelle darstellt. Es ist deshalb wenig sinnvoll, Beträge in dieser Höhe Jahr für Jahr für den Papierdruck des Gesetzblattes auszugeben, so das Gesetzgebungszentrum der Regierung.  Diesen Übergang lässt die polnische Verfassung zu, da ihrem Wortlaut nach die Rechtsakte zu veröffentlichen sind, die Verfassung legt jedoch nicht fest, auf welchem Wege dies zu erfolgen hat.

Rechtsberater sind in der Praxis längst auf die elektronische Form des Gesetzblattes umgestiegen. Die Hauptabnehmer des Gesetzblattes in Papierform sind derzeit noch Verwaltungsorgane und für die wird heute überwiegend das Gesetzblatt noch gedruckt. Damit ergibt sich eine Situation, in der das Gesetzblatt auf Kosten des Staates gedruckt wird, welches dann wieder selbst vom Staat mittels Verwaltungsorgane erworben wird.

Die Auflage des Gesetzblattes in Papierform beträgt derzeit noch 9.500 Exemplare. Um es zu verdeutlichen: nach Angaben des Gesetzgebungszentrums der Regierung werden jeden Tag etwa 30.000 Gesetze von der Internetseite des Zentrums runtergeladen.

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