Baugenehmigung bei einem Werbetafelträger erforderlich



Das Oberste Verwaltungsgericht stellte in seiner Entscheidung fest, dass der Bau eines Werbetafelträgers eine Baugenehmigung erfordert. Im vorliegenden Fall plante eine Gesellschaft den Bau eines freistehenden Werbetafelträgers. Die große Werbetafel sollte auf zwei Pfeilern montiert werden, welche selbst in ein Fundament eingelassen werden sollten. Aus diesem Grund ging das Gericht von einem fest mit dem Grund verbundenem Bauwerk, dessen Bau gemäß den Vorschriften des Baurechts vom 07.07.1994 den Erhalt einer Baugenehmigung voraussetzt. Problematisch war in diesem Fall, ob ein solcher Werbetafelträger alle Voraussetzungen erfüllt, damit er als ein Bauwerk im Sinne der Vorschriften des Baurechts eingestuft werden kann. Das Gericht bejahte dies im vorliegenden Fall, da der Bau eines solchen Werbetafelträgers Elemente beinhaltet (wie die Erstellung eines Fundaments etwa), welche immanente Teile eines Bauwerks sind.

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