Weniger Papierkram für die Unternehmen



Das Wirtschaftsressort hat einen Änderungsentwurf vorbereitet, welches die Unternehmer in Polen entlasten soll: die Möglichkeit der Aufbewahrung der Arbeiternehmerunterlagen in elektronischer Form oder die Verkürzung der Verjährungsfrist gegenüber der Anstalt für die Sozialversicherung (ZUS) auf 5 Jahre (derzeit sind es noch 10 Jahre), das sind nur zwei der Änderungsvorschläge, welche eine jährliche Ersparnis von drei Milliarden PLN für die Unternehmer in Polen ermöglichen sollen.

Der Änderungsentwurf sieht eine Reduzierung von 50 Informationspflichten der Unternehmer sowie eine Beseitigung von 29 Verwaltungsschranken vor.   

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