Ab 2018 wird es ein individuelles Zahlungskonto bei der Sozialversicherungsanstalt in Polen geben


Alle Zahlungen, für die bislang die Sozialversicherungsanstalt zuständig war, sollen ab dem 1. Januar 2018 über ein individuelles Zahlungskonto abgewickelt werden. Heutzutage müssen die Steuerzahler vier verschiedene Überweisungen machen (Einzahlungen in die Sozialversicherung, Krankenversicherung, Rentenversicherung sowie in den Arbeitsfonds und Arbeitnehmerfonds). Die individuelle Zahlungskontonummer wird den Steuerzahlern im Laufe des kommenden Jahres mitgeteilt.   

Kanzlei für polnisches Recht * http://www.polnisches-recht.eu
*Rechtsberatung*Gutachten*Unternehmensbetreuung*Übersetzungen*Ratgeber*Musterverträge *Infoportal*ebooks*Rechtsprechungsreport*Wirtschaftsberatung*Rechtschronik*Wörterbuch