Geplante Änderungen bei der Verbrauchsteuer für Autos ab 2017 möglich


Die neue Regelung soll alle Autos betreffen, die das erste Mal in Polen angemeldet werden. Bislang war die Höhe der Verbrauchsteuer vom Wert des Autos abhängig, was zu vielen Regelwidrigkeiten geführt hat. Wurde der Wert des Autos zum Beispiel untergeschätzt, so war die Bemessungsgrundlage für die Verbrauchsteuer zu gering. Laut dem neuen Entwurf soll die Höhe der Verbrauchsteuer nicht mehr vom Wert des Autos abhängen, sondern von der Größe des Motors und dem Herstellungsjahr. Als Bemessungsgrundlage soll es 4 Kategorien geben. In die erste Kategorie fallen Autos aus dem Jahr 2004 und älter; In die zweite Kategorie fallen Autos aus den Jahren 2005-2009; Die dritte Kategorie machen Autos aus den Jahren 2010-2015 aus, und in die vierte Kategorie fallen Autos aus dem Jahr 2016 und neuer. Bei der Motorgröße wird zwischen folgenden Größen unterschieden: unter 1,2 Liter Hubraum, von 1,2 bis zu 1,5 Liter Hubraum, von 1,5 bis zu 2 Liter Hubraum und über 2,5 Liter Hubraum. Ab 2,5 Liter Hubraum wird der Zoll mit jeden zusätzlichen 500 Kubikzentimetern(ccm) steigen. Das neue Gesetz soll frühestens ab dem 1. Januar 2017 eingeführt werden.    

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