Die polnische Regierung will das Gesetz über den Erwerb von Immobilien durch Ausländer novellieren


Das Ministerium für Verwaltungs- und Innere Angelegenheiten führt ein Register, in dem es Geschäfte mit Ausländern festhält. Bislang hat das Ministerium die Informationen über die Geschäfte von Notaren und Gerichten erhalten. Laut der polnischen obersten Kontrollkammer sind die Vorschriften über die Weiterleitung der Informationen nicht ausreichend und machen es unmöglich, ein gründliches Register zu führen. Deswegen will die polnische Regierung Behörden ermöglichen, die Informationen weiterzuleiten. Die zuständigen Behörden sollen diejenigen sein, welche Verwaltungsentscheidungen über Immobilien treffen.    

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