e-Ausweise erst ab Januar 2019 möglich



Das Ministerium für Verwaltungs- und Innere Angelegenheiten, das Gesundheitsministerium und das  Digitalisierungsministerium wollen ab dem 1. Januar 2019 neue e-Ausweise einführen, die eine elektronische Funktion haben werden.   


Die neuen e-Ausweise sollen laut der Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie ein modernes, sicheres und rechtsmäßiges Werkzeug darstellen.  Sie sollen eine volle Identifizierung der Bürger ermöglichen, sowohl  in direkter Form beim Vorzeigen, als auch in elektronischer Form. Ziel ist, die administrativen Prozesse per Internet zu popularisieren.

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