Polnische Oberste Kontrollkammer hat viele Regelwidrigkeiten bei Jugendstrafanstalten entdeckt



Laut der polnischen Obersten Kontrollkammer wurden viele Rechte von Minderjährigen in Jugendstrafanstalten nicht beachtet. Es wurden alle 18 Jugendstrafanstalten in Polen geprüft und man stellte fest, dass manche entweder die technischen Anforderungen nicht erfüllen, den Kontakt der Minderjährigen zu ihren Eltern oder Verteidigern begrenzen, oder die Privatsphäre stören. Psychische oder physische Gewalt habe laut der Kammer nicht stattgefunden.    


Die Oberste Kontrollkammer empfiehlt dem Polizeipräsidenten einheitliche Standards bei allen Jugendstrafanstalten einzuführen.  Der Innenminister soll dazu eine klare Verordnung    über den Betrieb von Jugendstrafanstalten erlassen.   

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