Rückgabe einer Ware ohne Kassenbon möglich



Laut einer Entscheidung des Gerichts für Wettbewerbs- und Verbraucherschutz in Warschau stellt ein Kassenbon nicht die einzige Bestätigung eines Einkaufs dar. Um eine Ware zurückzugeben, muss ein Kassenbon daher nicht zwangsläufig vorgelegt werden.    


Hinweise in Geschäften, die die Rückgabe einer Ware ohne Kassenbon untersagen, wurden jetzt als Verbotene Klausel anerkannt.  Laut der Entscheidung verstoßen solche Hinweise gegen guten Sitten und Interessen der Kunden. Um eine Ware zu reklamieren, kann der Kunde andere Beweise  der Transaktion anstelle des Kassenbons vorlegen. Unter anderem kann das ein Kontoauszug sein.    


Bislang war es Kunden, die ihren Kassenbon verloren haben, außerdem nicht mehr die Möglichkeit, die Ware zurückzugeben. Dies ist laut dem Gericht auch verboten. Dies würde nämlich bedeuten, dass zum Beispiel im Falle einer Reparatur das Unternehmen seine Verantwortung auf den Kunden übertragen könnte.

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