Gesetzesvorlage über ein Verkaufsverbot an Sonntagen



Die untere Kammer des polnischen Parlaments (Sejm) beschäftigt sich mit einem Gesetzesvorschlag über ein  Verkaufsverbot an Sonntagen. Laut dem Entwurf sollen Aktivitäten im Groß- und Einzelhandel an Sonntagen verboten werden.  Der Entwurf betrifft sowohl Arbeitnehmer, die im Arbeitsverhältnis stehen, als auch Dienstleister, die auf der zivilvertraglichen Basis Leistungen erbringen. Die Gesetzesvorlage sieht nur einige Ausnahmen vor. Hierzu zählt u.a. der Sonntagshandel direkt vor Weihnachten oder Ostern.        

Von der neuen Regelung wären Tankstellen, Apotheken, kleine Läden in Krankenhäusern, an Flughäfen oder Bahnhöfen ausgenommen.  Bäckereien und Konditoreien werden an Sonntagen nur bis 13.00 Uhr geöffnet sein dürfen.    


Ein Verstoß gegen die neuen Regeln soll mit einer Geldstrafe, Sozialstunden oder mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 2 Jahren bestraft werden.    


Der Vorschlag wird damit begründet, dass laut der katholischen Kirche an Sonntagen nicht gearbeitet werden darf. Bislang verbietet das Arbeitsgesetzbuch den Handel an Sonntagen nur an gesetzlichen Feiertagen. Dies ist aktuell auch die einzige Regelung über Verkaufsverbote an Sonntagen.

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