Das Justizministerium will Gründung von Gesellschaften mit beschränkter Haftung per Internet erschweren



Bislang ist es möglich, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung per Internet zu gründen. Man muss lediglich den Gründungsvertrag sowie den Eintragungsantrag entweder mit elektronischer Unterschrift, mit qualifizierter (sicherer) Unterschrift, oder mit einer Unterschrift, die von der ePUAP (Elektronische Platform von Dienstleistungen der öffentlichen Verwaltung) bestätigt ist, unterschreiben.    


Die elektronische Unterschrift ist in solchem Fall am populärsten. Sie ist billig und unkompliziert. Laut dem Ministerium wird diese Unterschriftsform jedoch leider von vielen Verbrechern ausgenutzt. Deswegen schlägt das Justizministerium vor, diese Unterschriftsform nicht mehr anzubieten.  Eine qualifizierte oder von der ePUAP bestätigte Unterschrift soll die Sicherheit des Wirtschaftsverkehrs gewährleisten.   


Gegen die geplanten Änderungen protestiert das Unternehmensbündnis „Konfederacja Lewiatan”.  Es betont, dass eine solche Novellierung des Handelsgesetzbuchs dazu führen wird, dass viele Unternehmen anstelle einer Gründung einer Gesellschaft über das Internet, den Eintragungsantrag in Papierform stellen werden, da dies unkomplizierter und kostengünstiger als die qualifizierte und von der ePUAP bestätigte Unterschrift ist. Dies wird in der Praxis dazu führen, dass das Registrierungsverfahren viel länger dauern wird.

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