Vorläufige Kontenpfändung



Ab dem 8. September 2016 kostet eine vorläufige Kontenpfändung vom Gerichtsvollzieher nun mindestens 0,50 PLN. Das ist eine Folge der Einführung einer elektronischen vorläufigen Kostenpfändung. Die anfallenden Kosten zahlen die Seiten des Verfahrens, zuerst der Gläubiger und nach der Erhebung, der Schuldner.    


Es gibt nur ein Problem. Die staatliche Verrechnungskammer (Krajowa Izba Rozliczeniowa) kann die Preise anpassen. Diesbezüglich hat der Gesetzgeber kein Oberlimit festgesetzt. Das heißt, dass über die Höhe der vorläufigen Kostenpfändung die Kammer entscheidet. Laut der Kammer für Gerichtvollzieher sollten solche Regelungen jedoch nicht existieren, weil  die staatliche Verrechnungskammer nur eine Gesellschaft ist. Das Justizministerium betont, dass man ein Limit im Gesetz erst einführen wird, wenn die Kosten übermäßig erhöht werden.

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