Neue Verordnung über Tarife für Anwälte und Rechtsberater



Laut einer neuen Verordnung des Justizministers über Taxen für Anwälte und Rechtsberater werden bisherige Tarife  für Wahlverteidiger gesenkt.

Wenn der Streitwert über 500 PLN liegt, beträgt der Mindesttarif für den Anwalt oder Rechtsberater 90 PLN. Bisher waren es 120 PLN. Wenn der Streitwert zwischen 10.000 PLN und 50.000 PLN liegt, verdienen  Anwälte oder Rechtberater anstelle von 4.800 PLN jetzt 3.600 PLN.
 

Die neue Verordnung enthält auch neue Tarifkategorien, eine für Streitwerte zwischen 200.000 PLN und 2 Millionen PLN, eine für Streitwerte zwischen 2 Millionen PLn und 5 Millionen PLN und eine für Streitwerte über 5 Millionen PLN.
   

Alle laufenden Fälle werden durch bisherige Regeln reguliert, allerdings nur bis zum Abschluss des Falles in der jetzigen Instanz.

Auf die Veröffentlichung warten auch schon zwei andere Verordnungen über Tarife für Pflichtverteidiger. Diese Tarife sollen auch gesenkt werden.

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