Viele Arbeitgeber verlangen grundlos ein Führungszeugnis



Laut dem Menschenrechtsbeauftragten wird ein Führungszeugnis (Auszug aus dem Strafregister) von Arbeitgebern auch bei fehlender Erforderlichkeit verlangt. Die Arbeitgeber erwarten vor der Anstellung meistens ein Führungszeugnis von der/dem zukünftigen Angestellten, was vom Menschenrechtsbeauftragen als gesetzwidriges Verhalten angesehen wird. Der Menschenrechtsbeauftragte fordert, dass Arbeitgeber das Führungszeugnis nur bei bestimmten Arbeitsplätzen einfordern können und es selber vom nationalen Strafregister abholen und bezahlen müssen. In der Praxis machen dies nämlich die Arbeitnehmer. Der Menschenrechtsbeauftragte hat den Justizminister gebeten, legislative Schritte zu ergreifen, um den Missstand zu beheben.

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