Betreuung von Menschen mit Behinderungen wird als eine Arbeit angerechnet


Die untere Kammer des polnischen Parlaments (Sejm) hat das Gesetz über die Beschäftigungsförderung und Arbeitsmarktinstitutionen, sowie das Gesetz über vorgezogene Altersrenten novelliert. Nach den Änderungen bekommen Personen, die Behindertenbetreuung geleistet haben, das Recht auf Arbeitslosengeld oder vorgezogene Altersrente. Sie müssen aber zusätzliche Voraussetzungen erfüllen: die Betreuung mindestens ein Jahr leisten, das erforderliche Alter haben (Frauen 55 Jahre und Männer 60 Jahre) und mindestens 20 (Frauen), beziehungsweise 25 (Männer) Jahre berufstätig gewesen sein. 

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