Eignungsprüfung für ausländische Juristen in Polen



Der polnische Justizminister legte einen Entwurf einer Verordnung vor, welcher die Eignungsprüfung für ausländische Juristen in Polen ändert. Angepasst wird vor allen der Umfang der Eignungsprüfung sowie die Frist, bis zu der die Prüfungskommission die Fragen für den Kandidaten nach Vorlage seiner Antrags vorzubereiten hat. Die Änderungen dienen der Umsetzung der EU-Vorschriften, welche sich auf die Anerkennung ausländischer Qualifikationen beziehen.

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