Keine Bankensteuer bei Arbeitgeberdarlehen



Die Unternehmen, welche Darlehen an Arbeitnehmer vergeben, werden von der Bankensteuer befreit. Das folgt zumindest aus einer neuen Interpretation des Finanzministers. Die Bankensteuer betrifft nur Kreditinstitute. Die Interpretation war notwendig, nachdem die Frage aufgeworfen wurde, ob ein Arbeitgeber, welcher Darlehen an Arbeitnehmer vergibt, als ein Kreditinstitut zu betrachten ist. Unter Hinweis auf das Gesetz über das Verbraucherkredit stellte der Minister fest, dass in solchen Fällen der Arbeitgeber keine Bankensteuer zu entrichten hat.

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