Das Veräußerungsverbot von staatlichen Grundstücken
Das Ministerium für Landwirtschaft bereitete einen Gesetzesentwurf vor, durch den die staatlichen Grundstücke gegen Spekulationskäufe sowohl durch Polen wie auch Ausländer und durch inländische oder ausländische Körperschaften geschützt werden sollen. Der Grund dafür ist, dass die aktuell noch geltenden Beschränkungen (Genehmigungserfordernis) beim Erwerb von landwirtschaftlichen Grundstücken durch Ausländer aus den EWR-Staaten nur bis zum 30.04.2016 gelten. Das neue Veräußerungsverbot ist für 5 Jahre vorgesehen. Die Grundstücke werden von der Agentur landwirtschaftliche Grundstücke verwaltet.