Coroner bald auch im polnischen Recht?



Ein Coroner ist im angelsächsischen Rechtskreis ein sog. Untersuchungsbeamter. Der Coroner soll bei unnatürlicher oder zweifelhafter Todesart und in Katastrophenfällen in einem rechtsförmlichen Verfahren die Identität des oder der Toten und zusätzlich die Todesursache feststellen. Im polnischen Recht gibt es keine Institution des Coroners. Noch. Denn den Plänen zufolge soll diese Institution Eingang in das polnische Recht finden, zusammen mit Neuregulierung der Todesfeststellung. Der polnische Beauftragte für Bürgerrechte hat bereits mehrmals signalisiert, dass ein Coroner auch in Polen funktionieren sollte.

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