Das Aussageverweigerungsrecht für gleichgeschlechtliche Paare



Der Oberste Gerichtshof hat am 25.02.2016 einen Beschluss erlassen, der sich auf das Recht der gleichgeschlechtlichen Partner, die Aussage zu verweigern, bezieht. Gemäß den Vorschriften des polnischen Strafprozessordnung steht das Recht nur nahestehenden Personen zu. Die Rechtssprechung tendierte bis jetzt überwiegend dazu, diese Vorschriften nicht auf gleichgeschlechtliche Partner anzuwenden. Der Oberste Gerichtshof stellte nun in seinem Beschluss klar, dass bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen auch die homosexuellen Partner sich auf das Aussageverweigerungsrecht berufen können. 

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