Verabredung zur Geldwäsche



Das Justizministerium möchte den Straftatbestand der Geldwäscherei um Einiges erweitern, um den Kampf gegen die organisierte Kriminalität zu verbessern. Das Ministerium plant, die Verabredung zur Geldwäsche sowie zur Geldfälschung (bzw. Fälschung der Wertpapiere) unter Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu stellen. 

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