Wird das mündliche Testament gestrichen?



Die Kodifikationskommission in Zivilsachen möchte das mündliche Testament aus der Rechtsordnung eliminieren. Nach ihrer Ansicht wird diese Testamentsform sehr selten wahrgenommen, dafür wird sie aber sehr oft gefälscht. Das mündliche Testament ist ein Nottestament, das bei gleichzeitiger Anwesenheit von mindestens drei Zeugen mündlich erklärt wird. Der Gesetzgeber sieht diese Möglichkeit für den Fall vor, wenn die Gefahr eines baldigen Todes des Erblassers besteht oder wenn infolge besonderer Umstände die Wahrung der gewöhnlichen Testamentsform unmöglich oder sehr erschwert ist (Art. 952 §1 des polnischen Zivilgesetzbuches). Die Kodifikationskommission beschäftigt sich gerade mit der Modernisierung des Zivilgesetzbuches und möchte nun diese Testamentsform auflösen. Das Justizministerium sieht das aber anders. Laut Justizminister soll diese Testamentsform nicht ganz gestrichen sondern eher nachträglich entwickelt und verbessert werden.

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