Strafrechtsreform



Die revolutionäre Reform des Strafrechtssystems in Polen soll das Strafverfahren verbessern und beschleunigen. Die Änderungen sollen mit dem 1. Juli 2015 in Kraft treten. Die Staatsanwälte wollen nun die geplante Reform verschieben, um sich besser auf die neue Gesetzeslage vorzubereiten und generell den Anpassungszeitraum zu verlängern. Der Generalstaatsanwalt hat sich auch dafür ausgesprochen und bereits den Justizminister darüber informiert. Das Ministerium hat nach eigener Darstellung keinerlei Pläne für die Verschiebung der Reform, hat aber angekündigt, offene Gespräche und Konsultationen mit den Strafverfolgungsorganen durchzuführen, um einen Kompromiss zu finden.

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