Ãœberwachung der Korrespondenz eines Insassen



Der Oberste Anwaltsrat in Polen erklärt seine erheblichen Bedenken an der Verfassungsmäßigkeit der neuen Regelung bez. des Strafvollzugs. Hierbei handelt es sich um die gesetzliche Möglichkeit der Überwachung der Korrespondenz eines Häftlings mit seinem Verteidiger. Die Regelung soll den Strafverfolgungsorganen die Kompetenz einräumen, das Postgeheimnis des Häftlings zu verletzen, wenn das Strafverfolgungsorgan es anordnet. Die Anwaltschaft sieht darin eine Verletzung des demokratischen Rechtsstaates aber auch des Anwaltsgeheimnisses – und dieses ist nicht nur ein Recht eines Anwaltes sondern auch seine Pflicht und vor allem das Grundrecht des Mandanten.

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