Außergerichtliche Methoden der Konfliktbeilegung



Das Wirtschaftsministerium arbeitet an einem Gesetzesentwurf, der die außergerichtliche Streitbeilegung in arbeitsrechtlichen Konflikten unterstützen soll. Das Gesetz soll dazu beitragen, die außergerichtlichen Methoden der Konfliktbeilegung (zum Beispiel Mediation) zu fördern. Damit möchte man die Arbeitsgerichte entlasten. Das Gesetz wird bspw. verlangen, dass jeder Klage vor dem Arbeitsgericht zumindest ein Versuch der Mediation vorangeht. Dadurch soll das Gesetz auch die Anforderungen an die Klageschrift verändern: das Gesetz verlangt, dass sich aus der Klageschrift ergibt, ob die Parteien eine Mediation oder eine andere außergerichtliche Streitbeilegungsmethode durchgeführt haben. Die neue gesetzliche Regulierung soll also die Mediation vorziehen, erst dann wenn die Mediation scheitert, wird das gerichtliche Verfahren aufgenommen und vom gesetzlichen Richter geführt.

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