Verbreitung der Aufnahmen mit intimen Charakter



100.000 PLN Geldentschädigung will die Klägerin, deren Persönlichkeitsrechte durch ihren ehemaligen Partner verletzt wurden. Er hat sie beim Geschlechtsverkehr aufgenommen (was sie nicht wusste) und später das Video ohne ihre Zustimmung weiter verbreitet. Das Gericht stellte fest, dass die Verbreitung der Aufnahmen mit intimen Charakter ein schwerer Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen ist. Das Appellationsgericht in Lublin hat ihr die Entschädigung in Höhe von 100.000 PLN zugesprochen.

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