Außergerichtliche Streitbeilegung zwischen Verbrauchern und Unternehmen in Polen



Die Regierung arbeitet an einem Gesetzesentwurf, der eine außergerichtliche Streitbeilegung zwischen Verbrauchern und Unternehmen in Polen einführen soll. Mit dem Gesetz soll die Umsetzung der EU-Richtlinie v. 21. Mai 2013 erreicht werden: „Richtlinie über die alternative Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 und der Richtlinie 2009/22/EG“ auch ADR-Richtlinie genannt, die bis zum 9. Juli 2015 ins polnische Rechtsystem implementiert werden soll. Die Streitigkeiten zwischen Unternehmern und Verbrauchern sollten im Rahmen von ADR-Verfahren – beispielsweise im Rahmen einer Mediation oder anderer geeigneter außergerichtlicher Verfahren – in höchstens 90 Tagen beigelegt werden. Dadurch sollen die Möglichkeiten für EU-Verbraucher verbessert werden, ihre Rechte gegenüber Händlern von Waren oder Dienstleistungen in einem alternativen - außergerichtlichen - Verfahren zur Streitbeilegung leichter, günstiger, schneller und fairer geltend zu machen.

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