Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt



Über das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (pol. Konwencja o zapobieganiu i zwalczaniu przemocy wobec kobiet i przemocy domowej) wurde in der polnischen Politikszene sehr lange diskutiert. Trotz lauter Proteste der Gegner (Episkopat Polens, katholische Organisationen für Frauen und Familie), wurde die Konvention von Präsident Bronislaw Komorowski ratifiziert. Sie tritt ab dem 1. August 2015 in Kraft.
Die sog. Istanbulkonvention ist ein völkerrechtlicher Vertrag. Auf ihrer Grundlage soll häusliche Gewalt insgesamt verhütet und bekämpft werden. Dafür sieht sie umfassende Maßnahmen in den Bereichen Prävention, Betreuung und Hilfe, Rechtsschutz sowie zivil- und strafrechtliche Verfahren vor. Die Gegner des Übereinkommens erheben Vorwürfe, dass sie mit der polnischen Verfassung nicht übereinstimmt, weil sie gegen den verfassungsrechtlichen Schutz der Familie verstößt. Sie werden das Dokument dem Verfassungsgerichtshof zur Überprüfung auf seine Vereinbarkeit mit der Verfassung vorlegen.

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