Schutz der Bürger vor rechtswidriger polizeilicher Gewaltanwendung



Das polnische Innenministerium arbeitet an einem Projekt zur Verbesserung des Schutzes der Bürger vor rechtswidriger polizeilicher Gewaltanwendung. Der Gesetzgeber hat die Polizei zur Ausübung von physischer Gewalt legitimiert. Sie sind dadurch berechtigt, in die Grundrechte eines Einzelnen einzugreifen. Zum Schutz der Bürger hat dabei jeder Eingriff in die Grundrechte nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu erfolgen. Manchmal ist es aber sehr schwer nachzuweisen, ob und welche Maßnahmen der Polizeibeamter ergriffen hat und schon vor allem dann, wenn er seine Befugnisse überschreitet oder unverhältnismäßig handelt. Dafür hält das Ministerium des Innern die Einführung einer Video-Überwachung für Beweissicherung für behauptete Polizeigewalt als erforderlich. Die Verwendung der Videoüberwachungstechnik könnte in Verhörräumen und Polizeiwagen eingeführt werden.

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